Diskussion:Balkonsolar: Unterschied zwischen den Versionen

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"Eine erhaltungsrechtliche Genehmigung in Milieuschutzgebieten gem. 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ist i.d.R. nicht erforderlich, da von Balkonsolaranlagen keine Gefahr für die Zusammensetzung der Gebietsbevölkerung ausgeht. Sollten im Rahmen der Installation allerdings bauliche Maßnahmen am Gebäude erforderlich sein, so stehen diese unter einem erhaltungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalt."
"Eine erhaltungsrechtliche Genehmigung in Milieuschutzgebieten gem. 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ist i.d.R. nicht erforderlich, da von Balkonsolaranlagen keine Gefahr für die Zusammensetzung der Gebietsbevölkerung ausgeht. Sollten im Rahmen der Installation allerdings bauliche Maßnahmen am Gebäude erforderlich sein, so stehen diese unter einem erhaltungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalt."
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* Webseite von Andreas Schmitz https://www.akkudoktor.net/ mit mikrowechselrichter datenbank https://www.akkudoktor.net/mikrowechselrichter-datenbank/

Version vom 8. Dezember 2023, 21:01 Uhr

  • Darf ich eine Balkonsolaranlage in einem sog. Milieuschutzgebiet installieren "Dazu dieser Leitsatz:

"Eine erhaltungsrechtliche Genehmigung in Milieuschutzgebieten gem. 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ist i.d.R. nicht erforderlich, da von Balkonsolaranlagen keine Gefahr für die Zusammensetzung der Gebietsbevölkerung ausgeht. Sollten im Rahmen der Installation allerdings bauliche Maßnahmen am Gebäude erforderlich sein, so stehen diese unter einem erhaltungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalt." "