Vorstand: Unterschied zwischen den Versionen

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Laut Satzung:
Die Satzung des Vereins regelt die Zusammensetzung (§8), die Aufgaben (§9), die Bestellung (§10) und die Beratung/Beschlussfassung (§11) des Vorstands.


§ 10 Bestellung des Vorstands
Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein. Rechtsgeschäfte über 5000€ benötigen einen Beschluss des Vorstands.


(1) Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren einzeln gewählt. Mitglieder des Vorstands können nur Mitglieder des Vereins sein; mit der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die Mitgliederversammlung ist zulässig. Ein Mitglied bleibt nach Ablauf der regulären Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt.
Die Beschlüsse des Vorstands werden in der [[Beschlusssammlung]] protokolliert.


(2) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder des Vorstands berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu wählen.


 
    [[aktueller Vorstand]]
§ 11 Beratung und Beschlussfassung des Vorstands
 
(1) Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, einberufen. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die seines Stellvertreters.
 
(2) Rechtsgeschäfte im Außengeschäft über einem Betrag von 5 000 € bedürfen eines Beschlusses des Vorstands.
 
(3) Beschlüsse des Vorstands über Einzelanfragen können auch im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder zustimmt.
 
(4) Die Beschlüsse des Vorstands sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Protokollführer sowie vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter oder einem anderen Mitglied des Vorstands zu unterschreiben.
 
 
    Der Vorstand besteht aus
 
 
[[Vorstandsvorsitzenden]]
 
[[stell. Vorsitzenden]]
 
[[Schatzmeister]]
 
Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsbevollmächtigt für den Verein
 
[[aktueller Vorstand]]

Aktuelle Version vom 30. November 2022, 05:59 Uhr

Die Satzung des Vereins regelt die Zusammensetzung (§8), die Aufgaben (§9), die Bestellung (§10) und die Beratung/Beschlussfassung (§11) des Vorstands.

Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein. Rechtsgeschäfte über 5000€ benötigen einen Beschluss des Vorstands.

Die Beschlüsse des Vorstands werden in der Beschlusssammlung protokolliert.


    aktueller Vorstand