Vorstand
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Die Satzung des Vereins regelt die Zusammensetzung (§8), die Aufgaben (§9), die Bestellung (§10) und die Beratung/Beschlussfassung (§11) des Vorstands.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein. Rechtsgeschäfte über 5000€ benötigen einen Beschluss des Vorstands.
Die Beschlüsse des Vorstands werden in der Beschlusssammlung protokolliert.
aktueller Vorstand